AGB

Allgemeine Bedingungen 2023/2024

esfa e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der eine bessere Völkerverständigung fördern möchte. Unsere Arbeit basiert auf der Neugier und Bereitschaft in einer fremden Familie zu leben oder einen unbekannten Gast freundschaftlich aufzunehmen- ein großer Unterschied zu einer rein touristischen Reise, bei der weniger die menschlichen Beziehungen berücksichtigt werden müssen. Wir werden durch sorgfältige, individuelle Planung und Organisation gute Voraussetzungen für einen Aufenthalt schaffen.

Ferienaufenthalte bis 10 Wochen mit/ohne Sprachkurs
Das Anmeldeformular ist frühzeitig an uns zu senden. Nach Erhalt unserer Bestätigung mit dem Reisepreis-Sicherungsschein, die gleichzeitig als Rechnung gilt, ist die Kopie innerhalb von 1 Woche zurück zu senden und eine Anzahlung von 10 %, max. 260,00 zu zahlen.
Der Reisepreis beinhaltet alle Kosten für Organisation und Betreuung, Unterkunft, volle Verpflegung in der Gastfamilie /ggf. Essen in einer Kantine, Versicherung (Rücktransport im Krankheitsfall, Haftpflicht).
Bei Ferienkursen sind außerdem Unterrichts-, Programm-, Reise- und regionale Fahrtkosten enthalten.
Bei individuellen Familienaufenthalten ohne Sprachkurs sind Reisekosten, Transfer H/R über 20 km, regionale Fahrtkosten und evtl. Schulgebühren/-material nicht enthalten.
Abweichungen sind einzelvertraglich geregelt.
Rücktritt durch Teilnehmer/in *
Ist eine Teilnahme nicht möglich, berechnen wir bis 8 Wochen vor Reisebeginn 80,00 - danach oder nach bereits erfolgter Übersendung der Gastgeber-Adresse 20 % des Reisepreises. Bei vorzeitiger Abreise aus Gründen, die esfa e.V. nicht zu vertreten hat, wird mit Einverständnis der Gastfamilie das nicht benötigte Haushaltsgeld erstattet (s.u.).

Langzeit-Aufenthalte ab 3 Monaten mit Besuch einer ausländischen Schule
Die Bewerbungsunterlagen sind frühzeitig an uns zu senden. Nach Prüfung der Bewerbung und Erhalt unserer Bestätigung mit dem Reisepreis-Sicherungsschein, die gleichzeitig als Rechnung gilt, ist die Kopie innerhalb von 1 Woche zurück zu senden und eine Anzahlung von 10 %, max. EUR 260,00 zu zahlen.
Der Reisepreis beinhaltet alle Kosten für Organisation und Betreuung, volle Verpflegung in der Gastfamilie/ggf. Essen in der Schulkantine, Versicherung (Rücktransport im Krankheitsfall, Haftpflicht), aber nicht Reisekosten, Transfer H/R über 20 km, regionale Fahrtkosten, evtl. Schulgebühren, -kleidung und Schulmaterial.
Rücktritt durch Teilnehmer/in *
Ist eine Teilnahme nicht möglich, berechnen wir bis 8 Monate vor Reisebeginn EUR 80,00-, bis 5 Monate vor Reisebeginn 260,00
und danach 500,00. Bei einer vorzeitigen Abreise (Abbruch) ist die Erstattung für „Haushaltsgeld“ und Mensakosten für nicht begonnene Monate manchmal möglich.
Ein kostenloser Rücktritt ist möglich, wenn esfa e.V. nicht spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt Name und Adresse der Gastfamilie und Name und Erreichbarkeit des Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und nicht ausreichend auf den Aufenthalt vorbereitet hat.

Alle Aufenthalte
Zahlung
Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, wenn alle erforderlichen Reiseunterlagen (Adresse der Gastgeber/Unterkunft, ggf. Adresse der Schule, Name und Erreichbarkeit der örtlichen Ansprechpartner, vorbereitende Informationen) durch uns zugestellt wurden.
Rücktritt durch esfa
Werden Zahlungstermine trotz Mahnung nicht eingehalten, kann esfa e.V. vom Reisevertrag zurücktreten.
Rücktritt durch Teilnehmer/-in *
Bei der Berechnung der obigen Pauschalen werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt ausdrücklich vorbehalten, esfa e.V. gegenüber nachzuweisen, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit ein entstandener Schaden des Teilnehmers/der Teilnehmerin von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für den entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Bestimmung gilt nicht für Körperschäden.
Gesundheit: Wir benötigen vor Reisebeginn Angaben über die Krankenversicherung.
Ein Impfpass und EUR 150,00 als Reserve für kleinere Arzt-/Apothekenrechnungen müssen mitgenommen werden. esfa e.V. ist berechtigt, notwendige medizinische Maßnahmen zu veranlassen, wenn ein Notfall vorliegt bzw. Erziehungsberechtigte nicht erreichbar sind.
Versicherung/Reisedokumente
Unsere deutschen Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Frankreich sind bei MAIF Assistence versichert, in anderen Ländern bei der Generali Krankenversicherungs-AG. Alle erlittenen oder verursachten Schäden oder Krankheitsfälle sind sofort den örtlichen Verantwortlichen und
esfa e.V. mitzuteilen.
Für EU-Angehörige innerhalb Europas ist ein bis Reiseende gültiger Kinder- oder Personalausweis erforderlich. Andere Staatsangehörige: bitte anrufen! Die jeweiligen Zollbestimmungen sind zu beachten.
Reise und Betreuung
Bei Gruppenreisen beginnt und endet unsere Verantwortung mit Übernahme/Ende der Reiseleitung lt. Programm. Gruppen reisen bei Bahnfahrten mit einem Sammelfahrschein- die einzelnen Reisenden erhalten ein Kontrollticket. Die Reisebegleitung nimmt am Gruppenleben teil. Bei individuellen Einzelreisen besteht unsere Verantwortung ab Ankunft/bis Abreise im Zielort, wenn uns die An- und Abreisedaten
vorher schriftlich vorliegen.
Teilnehmerpflichten
Als Mitglied einer Gastfamilie sind die Regeln und Gewohnheiten der Familie und die jeweiligen Sitten und Gesetze des Gastlandes zu respektieren. Alkohol- und Drogenkonsum, Straftaten, Fahrten per Anhalter und erhebliche Störung des Gruppen-/Familien/-Schulfriedens können zu einem fristlosen Vertragsrücktritt durch esfa e.V. führen. Übernachtungen und Reisen ohne Gastgeber sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet -Verstöße können zum Ausschluss führen. Mehrkosten tragen die Erziehungsberechtigten- auch bei vorzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch aus Gründen, die esfa e.V. nicht zu vertreten hat. Probleme müssen schnellstens mit den Verantwortlichen am Aufenthaltsort besprochen (Abhilfeverlangen) und Ansprüche bis spätestens 4 Wochen nach Reiseende schriftlich der Geschäftsstelle in Isernhagen mitgeteilt werden. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
23.11.2017
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